Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft)
Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft)
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Auskunft für die Zulassungsbescheinigung II (Leasingbriefauskunft) beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.