Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer