Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Leistungsbeschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Zuständige Stelle
Die anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausweis (für Beratungsbescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Rechtsbehelf
nicht vorhanden