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Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie innergemeinschaftlich mit Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

-    Antragstellung bei der zuständigen Stelle. 
-    Gegebenenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Vor-Ort-Kontrolle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Es sind festgelegte Anforderungen an die Einrichtung und Funktionsweise des Betriebes einzuhalten, ein genehmigtes betriebliches Gesundheitskontrollprogramm in Bezug auf bestimmte Krankheiten ist durchzuführen. Betriebe dürfen für eine Zulassung nur Geflügel halten. Außerdem werden die Betriebe regelmäßigen amtlichen Gesundheitskontrollen unterzogen.

Nähere Informationen über die Anforderungen für eine Zulassung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Unterlagen Sie erbringen müssen.

Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.

Die Zulassung bei den zuständigen Stellen muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.