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Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten


Leistungsbeschreibung

Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

nicht angegeben

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).

nicht angegeben

Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

  • seinen Namen,
  • seine Anschrift,
  • welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.

Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

nicht angegeben

nicht angegeben

Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.