Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Um eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Wenn Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht haben und dieser noch nicht abschließend bearbeitet wurde, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten. Diese Teilbaugenehmigung erlaubt es Ihnen, mit den Arbeiten an der Baugrube und bestimmten Bauteilen oder Bauabschnitten zu beginnen, bevor die endgültige Baugenehmigung erteilt wird.
Verfahrensablauf
Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
-
Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
-
Füllen Sie das Online-Formular aus.
-
Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
-
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
-
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
-
Leisten Sie die Vorauszahlung.
-
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
-
Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
-
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
-
Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
-
Sie zahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
-
Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
-
Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Vollständiger Bauantrag
-
Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
Rechtsbehelf
Ihre Möglichkeiten bei einem negativen Bescheid:
-
Widerspruch
-
Klage