Elektroschrott Entsorgung
Elektroschrott Entsorgung
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- Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden
- Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
- Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
- Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
- zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Leistungsbeschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Welche Gebühren fallen an?
- keine
Bemerkungen
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern