Wohngeld Änderung
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Rechtsbehelf
- Klage beim Verwaltungsgericht