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Wohngeld Änderung

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Gebühr: gebührenfrei

Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

  • Klage beim Verwaltungsgericht