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Außerbetriebsetzung zulassungsfreie Fahrzeuge Bewilligung

Sie müssen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Sie kann auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt dann automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam. 

Voraussetzungen dafür ist die Eingabe der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

  • Vorlage des Nachweises über die Zuteilung des Kennzeichens oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
  •  abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorlegen