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Baugenehmigungsverfahren Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren


Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Antrag geleitet und der Verfahrensablauf erläutert.

Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Peine ist zuständig für Bauorte in den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Wendeburg, Lengede und Vechelde.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

  • Auszug aus der Amtlichen Karte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
    • Nachweis der Standsicherheit
    • Nachweis des Brandschutzes
    • ggf. erforderliche Gutachten
    • ggf. Betriebsbeschreibung

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

Die Gebührenberechnung nach Baugebührenordnung (BauGO) berücksichtigt die erwarteten Gebühren der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.