Baugenehmigungsverfahren Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigungsverfahren Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Verfahrensablauf
Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Antrag geleitet und der Verfahrensablauf erläutert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Peine ist zuständig für Bauorte in den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Wendeburg, Lengede und Vechelde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Auszug aus der Amtlichen Karte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Brandschutzes
- ggf. erforderliche Gutachten
- ggf. Betriebsbeschreibung
Welche Gebühren fallen an?
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Die Gebührenberechnung nach Baugebührenordnung (BauGO) berücksichtigt die erwarteten Gebühren der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.