Bürgergeld (einmalige Leistungen / Darlehen)
Bürgergeld (einmalige Leistungen / Darlehen)
Textblöcke ein-/ausklappen- Einmalige Leistungen Bewilligung
- Geld oder Gutscheine für einmalig notwendige Anschaffungen oder Zahlungen, zum Beispiel:
- Ausstattung für werdende Eltern
- Erstausstattung nach Umzug/Auszug
- Erstausstattung nach Wohnungsbrand
- Erstausstattung nach Scheidung
- Anschaffung/Miete von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten
- für Personen ohne eigenes Einkommen oder mit geringem Einkommen, die hilfebedürftig sind
- Bedarf muss vorhanden sein und nachgewiesen werden
- gesonderter Antrag notwendig
- Jobcenter prüft Antrag und Bedarf
- Prüfung der finanziellen Situation
- Prüfung der Notwendigkeit
- gegebenenfalls Nachweis von Dritten (zum Beispiel Vermieter) erforderlich
- Einzelfallentscheidungen, teils auch nach Ermessen
- eventuell auch Übernahme eines Teils der Kosten
- zuständig: Jobcenter
Leistungsbeschreibung
Über das Onlineformular können Sie:
- Einmalige Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) beantragen.
- Darlehen für vom Regelbedarf (Bürgergeld) umfasste unabweisbare Bedarfe beantragen.
Einmalige Leistungen
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Diese Leistungen können auch gewährt werden, wenn das eigene Einkommen für einen besonderen Bedarf nicht ausreicht.
Situationen, in denen Sie Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind beispielsweise:
- Sie erwarten ein Kind und benötigen daher Kleidung oder eine Erstausstattung.
- Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte.
- Sie müssen therapeutische Geräte oder therapeutische Ausstattung besorgen oder reparieren lassen.
- Sie benötigen orthopädische Schuhe oder müssen diese reparieren lassen.
Darlehen
Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen und aufgrund unvorhergesehener Umstände kurzfristig mehr Geld benötigen, als der Regelbedarf für Ihren individuellen Fall vorsieht und Sie die Kosten weder selbst bezahlen noch aufschieben können, können Sie beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragen. Das gewährte Darlehen muss zurückgezahlt werden. Wenn Sie zukünftig weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird das Darlehen monatlich mit Ihrem Leistungsanspruch aufgerechnet.
Ein Anspruch auf Darlehen kann beispielsweise für folgende Aufwendungen bestehen:
- Jahresrechnungen für Haushaltsenergie.
- Ersatzbeschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen.
Nachweise können Sie direkt hochladen. Das fertige Formular wird anschließend digital und sicher an das kommunale Landkreis Peine Jobcenter übermittelt.