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Bürgergeld (Antrag auf Ortsabwesenheit)


Leistungsbeschreibung

Information zum Urlaubsanspruch/ Ortsabwesenheit

Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie ihn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während eines Beschäftigungsverhältnisses haben, haben Sie nicht.

Sie können sich aber nach Zustimmung des Jobcenters ohne Angabe eines wichtigen Grundes gemäß § 7b Absatz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs des Landkreis Peine Jobcenter aufhalten.

Wenn Sie sich aus einem wichtigen Grund nach § 7b Absatz 2 SGB II i.V. mit § 3 Erreichbarkeits-Verordnung (ErrV) außerhalb des näheren Bereichs aufhalten wollen, ist eine Abwesenheit auch länger als drei Wochen möglich, z.B. wegen der Unterstützung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Auch hier ist unbedingt die Zustimmung des Jobcenters vor dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zu beantragen.

Bitte beantragen Sie eine Ortsabwesenheit mindestens 5 Werktage im Voraus hier Online oder schriftlich beim Jobcenter.