Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bevor Sie für eine genehmigungsfreie Baumaßnahme eine Mitteilung gemäß § 62 NBauO der unteren Bauaufsichtsbehörde übermitteln, müssen Sie prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 2 NBauO erfüllt sind. Wenn – in Abhängigkeit von der Baumaßnahme - gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 NBauO der Nachweis der Standsicherheit oder der Nachweis des Brandschutzes zu prüfen ist, werden Sie mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes sicher durch den Antrag geleitet, um eine Bestätigung für die bautechnischen Nachweise beantragen zu können.
Im Falle des § 67 Absatz 3 NBauO ist dieses Verfahren nicht verwendbar. In diesem Fall sind die Verfahren nach §§ 63 und 64 NBauO anzuwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Peine ist zuständig für Bauorte in den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Wendeburg, Lengede und Vechelde.