Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Textblöcke ein-/ausklappenMit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Bebauung ausgeräumt werden, in-dem eine Grundstückseigentümerin oder -Eigentümer (Bauherrin/ Bauherr oder Nachbarin/ Nachbar) öffentlich-rechtliche Bindungen auf seinem Grundstück zu Gunsten eines anderen Grundstückes ein-tragen lässt.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen
Leistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Peine ist zuständig für Bauorte in den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Wendeburg und Vechelde.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.