Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Textblöcke ein-/ausklappenEine Baulast ist gem. § 81 Abs.1 S. 1 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der sich der jeweilige Grundstückseigentümer im Regelfall zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf seinem Grundstück verpflichtet, um die Erweiterung der Nutzbarkeit bzw. die Bebaubarkeit eines anderen Grundstücks zu ermöglichen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen
Leistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Das Baulastenverzeichnis wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführt. Seit 1974 werden hier alle Baulasten auf dem Gebiet des Landkreises Peine verzeichnet und aufgelistet. Wer ein berechtigtes Interesse (z.B. Käufer bzw. Kaufinteressent des betroffenen Grundstücks) vorweist, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich gegen eine Gebühr Auszüge erstellen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Peine ist zuständig für Bauorte in den Gemeinden Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Wendeburg, Lengede und Vechelde.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird der vollständig ausgefüllte Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis des Landkreises Peine benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig und richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGO), der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und dem Nds. Verwaltungskostengesetz vom 07.05.1962 (Nds. GVBl. S. 43) in der jeweils geltenden Fassung.
Für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird eine Gebühr nach der jeweils gültigen Niedersächsischen Baugebührenordnung (Nds. BauGO) erhoben. Diese beträgt derzeit 30,00 € je angefragtem Flurstück.