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Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen


Leistungsbeschreibung

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

  • Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
  • wichtige persönliche Anlässe,
  • Urlaubs- und Ferienreisen.

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.

nicht angegeben

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

  • Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
  • Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
    • die Erstausstattung der Pflegestelle,
    • wichtige persönliche Anlässe,
    • Urlaubs- und Ferienreisen.

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

nicht angegeben

Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

nicht angegeben