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Mobile-ICT-Karte beantragen


Leistungsbeschreibung

Die mobile ICT-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel, den Sie als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee beantragen können, wenn Sie bereits eine ICT-Karte aus einem anderen EU-Land besitzen.   

Mit der mobilen ICT-Karte können Sie so für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten. 

  • Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig. 

  • Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.  

  • Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört. 

  • Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an. 

  • ​​​​​​Der Transfer dauert länger als 90 Tage. 

  • Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr. 

  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. 

  • Vollständiger Antrag 

  • ICT-Karte eines anderen EU-Landes 

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz) 

  • Meldebestätigung 

  • Biometrisches Lichtbild 

  • Arbeitsvertrag  

  • Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen 

  • Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um einen unternehmensinternen Transfer innerhalb derselben Unternehmensgruppe handelt 

  • Nachweis der Krankenversicherung 

Bitte beachten Sie, dass weitere erforderliche Unterlagen hinzukommen können.

Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr. 

§ 19b AufenthG

  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht