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Blaue Karte EU Erteilung


Leistungsbeschreibung

Um als Person aus einem Drittstaat einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, können Sie die Blaue Karte EU beantragen. 

Mit diesen Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland arbeiten und leben. 

  • Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie, dass Sie zuvor einen Visumsantrag aus dem Ausland stellen müssen. 

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. 

  • Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen. 

  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. 

  • Im Fall einer positiven Entscheidung wird Ihnen der elektronische Aufenthaltstitel postalisch zugestellt. 

  • Sie sind Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger. 

  • Sie besitzen einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland, dass mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten verläuft. 

  • Sie verfügen über eine akademische Qualifikation, einer gleichwertige Ausbildung oder sind im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt. 

  • Ihr Bruttojahresgehalt erreicht die gesetzlich festgelegte Mindestgehaltsgrenze. 

  • Es liegen keine Versagungsgründe für Ihren Aufenthalt in Deutschland vor. 

  • Vollständiger Antrag 

  • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel: Personalausweis, Reisepass) 

  • Meldebestätigung 

  • Biometrisches Lichtbild 

  • Nachweise über Qualifikation (Zeugnisse, Urkunden, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung) 

  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot 

  • Nachweis der Krankenversicherung 

  • Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts 

Sie müssen die Blaue Karte EU innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Einreise in Deutschland beantragen.  

§ 18b Abs. 2 AufenthG

  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht