Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen ändern lassen
Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen ändern lassen
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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen anpassbar
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bei Änderungen von Wohnsitz oder Beschäftigung
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Berechtigte: Inhaber oder Inhaberin einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis
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Auflagen:
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Nachweis der Änderung des Wohnsitzes oder der Arbeit
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Gültiger Reisepass oder Personalausweis
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Nachweis über die Änderung Ihres Wohnsitzes, zum Beispiel Meldebestätigung oder Mietvertrag
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Nachweis über die Änderung Ihrer Arbeit, zum Beispiel Arbeitsvertrag oder Tätigkeitsbescheinigung
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Gegebenenfalls Nachweise über Ihre familiären Beziehungen, zum Beispiel Heirats- oder Geburtsurkunden
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Familienbezogene Bindungen weiterhin bestehen
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Gebühr in Höhe von 50 Euro
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, etwa durch einen Umzug oder eine neue Arbeitsstelle, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen anpassen lassen. So bleibt Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt, und Sie können Ihr Familienleben und Ihre beruflichen Tätigkeiten wie gewohnt fortführen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
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Rufen Sie das Online-Portal Ihrer zuständigen Ausländerbehörde auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
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Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
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Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung für die zu zahlende Gebühren.
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Nach der Zahlung der Gebühren erhalten Sie einen Bescheid über die Anpassung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
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Sobald alle Schritte abgeschlossen sind, erhalten Sie Ihre aktualisierte Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie den Antrag persönlich bei der Ausländerbehörde stellen möchten:
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Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde.
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Bringen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen mit.
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Die weiteren Schritte gleichen dem Verfahren beim Online-Antrag, inklusive Prüfung, Gebühr und Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte (Ausländerbehörde).
Zuständige Stelle
Zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte (Ausländerbehörde).
Voraussetzungen
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Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
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Sie weisen nach, dass sich Ihr Wohnsitz oder Ihre Arbeit geändert hat.
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Ihre familiären Bindungen in Deutschland bestehen weiterhin.
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Sie können Ihren Lebensunterhalt weiterhin sichern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis
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Gültiger Reisepass oder Personalausweis
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Nachweis über die Änderung Ihres Wohnsitzes, zum Beispiel Meldebestätigung oder Mietvertrag
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Nachweis über die Änderung Ihrer Arbeit, zum Beispiel Arbeitsvertrag oder Tätigkeitsbescheinigung
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Gegebenenfalls Nachweise über Ihre familiären Beziehungen, zum Beispiel Heirats- oder Geburtsurkunden
Welche Gebühren fallen an?
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__47.html
Für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Anpassung der Aufenthaltserlaubnis kann einige Wochen dauern, je nach Auslastung der Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage
§ 12 i.V.m. § 4a, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
Rechtsbehelf
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Widerspruch
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Klage
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben