Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige bei besonderem Abhängigkeitsverhältnis zu minderjährigem Kind mit EU-Staatsangehörigkeit verlängern
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige bei besonderem Abhängigkeitsverhältnis zu minderjährigem Kind mit EU-Staatsangehörigkeit verlängern
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zu Ihrem minderjährigen Kind mit Staatsangehörigkeit der EU haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Verfahrensablauf
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
- Sobald der eAT fertig ist, können Sie den eAT persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung. Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis.
- Ihr Kind besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.
- Zwischen Ihnen und Ihrem Kind besteht weiterhin ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder affektiver Weise.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Pass oder Passersatz
- welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, hängt von der Art des Aufenthaltstitels und dem ihm zugrundeliegenden Aufenthaltszweck ab
Welche Gebühren fallen an?
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Die Gebühren betragen • 96,00 Euro für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um maximal drei Monate und • 93,00 Euro für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um mehr als drei Monate . Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Fristen Sie gegebenenfalls einhalten müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, die Sie beantragen möchten.
Stellen Sie Ihren Antrag circa 4 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle benötigt in der Regel mehrere Wochen für die Bearbeitung. Die Dauer hängt insbesondere davon ab, ob Sie alle Nachweise vollständig an die zuständige Stelle gesandt haben.
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 20 AEUV
Rechtsbehelf
- Klage