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Wohngeld Erhöhungsantrag


Leistungsbeschreibung

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Spezielle Hinweise

Die Wohngeldbehörde der Stadt Peine ist zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Stadtgebietes Peine oder der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stderdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse oder Woltorf haben. 

Unter folgendem Link finden Sie auch Informationen bzgl. der Zuständigkeit nach Buchstaben:

Wohngeld-Zuständigkeit nach Buchstaben

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Spezielle Hinweise
Der Prozentsatz beträgt gem. § 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz(WoGG) nun 10 Prozent.

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Es fallen keine Kosten an.

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016) Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016) Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen Lastenzuschuss beantragen Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016) Wohngeldantrag für den Mietzuschuss