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Antrag auf Einbürgerung


Leistungsbeschreibung

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und sämtliche Voraussetzungen des § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

In der Leistungsbeschreibung befindet sich ein Merkblatt über die benötigten Unterlagen, die bei Antragstellung im Orginal und in Kopie vorliegen müssen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt:

255,00 EUR je erwachsenen Einbürgerungsbewerber

  51,00 EUR je miteinzubürgerndes Kind ohne eigenes Einkommen

255,00 EUR für jedes selbstständig einzubürgerndes Kind.