Antrag auf Einbürgerung
Antrag auf Einbürgerung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und sämtliche Voraussetzungen des § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Leistungsbeschreibung befindet sich ein Merkblatt über die benötigten Unterlagen, die bei Antragstellung im Orginal und in Kopie vorliegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühr beträgt:
255,00 EUR je erwachsenen Einbürgerungsbewerber
51,00 EUR je miteinzubürgerndes Kind ohne eigenes Einkommen
255,00 EUR für jedes selbstständig einzubürgerndes Kind.