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Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)


Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition bei vorhandener WBK für Schießsportvereine (Voreintrag) Erteilung

Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist zu beantragen (Erwerbsberechtigung)

Voreintrag berechtigt zum Kauf einer erlaubnispflichtigen Waffe; ohne Voreintrag darf Waffenhändler die Waffe nicht verkaufen

Für Voreintrag Angabe von Art der Waffe und Kaliber ausreichend, nicht genaues Modell. 

Voreintrag gilt 1 Jahr; innerhalb dieses Zeitraums kann Waffe erworben werden

Voraussetzung: Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

Erwerb der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen; Waffenhändler meldet Erwerb ebenfalls

Zuständig: Waffenbehörde

Leistungsbeschreibung

Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die örtliche Waffenbehörde

Die örtliche Waffenbehörde

Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person

die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)

die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.