Grobmüll-Abholung


Leistungsbeschreibung


Im ersten Moment könnte man denken, „Grobmüll“ sei nur ein anderes Wort für „Sperrmüll“. Doch dem ist nicht so! Und wer seinen Grobmüll zum Sperrmüll stellt wird das schnell bemerken: Denn bestimmte Abfälle dürfen von unseren Mitarbeitern nicht als Sperrmüll behandelt werden. Die Abholung von Grobmüll ist eine gebührenpflichtige Sonderleistung.
So fallen vor allem Renovierungs- und Umbauabfälle unter die Kategorie „Grobmüll“. Da gerade bei den genannten Arbeiten aber durchaus Sperr- und Grobmüll gleichzeitig anfallen können, koordiniert A+B die Abfuhr beider Fraktionen, wenn Sie diese bestellt haben.

Die Gebühr für die Sonderleistung Grobmüll-Abholung beträgt 15,00 € pro angefangene 2 m³.

 


Zum Grobmüll gehören beispielsweise folgende Gegenstände:

  • Behandelte und unbehandelte Altholzreste
    wie Holzmöbel aus dem Außenbereich, Bretter, Leisten und Bohlen, Gartenlauben, Palisadenhölzer und Zaunteile u.a.
  • Renovierungs- und Umbauabfälle
    wie Wand-/Deckenverkleidungen, Vertäfelungsreste, Fußböden (z.B. Laminat, Parkett), Türen, Fensterrahmen (ohne Glas), Spanplatten, Alurandleisten oder größere Mengen Tapetenreste u.a

 


Wichtige Hinweise:

  • Einzelstücke dürfen eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
  • Bitte beachten Sie, dass Bauschutt (Steine, Beton), Gipskartonplatten, Strauchwerk und Stuken, Schadstoffe, Farbreste und Altbatterien, Autoteile und Altreifen aller Art nicht zum Grobmüll gehören und deshalb auch nicht mitgenommen werden können.
  • Duschkabinen/-trennwände aus Glas werden bei der Grobmüllabholung nicht mitgenommen.
  • Tapetenreste können in offenen Säcken zur Abholung bereitgestellt werden.
  • Bitte stellen Sie den Grobmüll bis 6:30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereit.

Kontakt

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